Unser
Tätigkeitsschwerpunkt ist die ganzheitliche Immobilienverwaltung in den
Bereichen:
- Wohnungseigentum
- Gewerbeimmobilien
- Spezialimmobilien
- Mietshäuser
- Vom Amtsgericht bestellte Notverwalterin
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Unser Leistungskatalog:
A) Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren,
in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen
sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen
Belange.
1. Wirtschaftsplan
2. Jahresabrechnung
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
4. Hausordnung
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
6. Geldverwaltung
7. Rechnungskontrolle und -anweisung
8. Buchführung
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
10. Abwicklung von Schadensfällen
11. Instandhaltung und Instandsetzung
12. Allgemeine Verwaltung
13. Zusatzleistungen
1. Wirtschaftsplan
Die Verwalterin erstellt einen Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis
der Verteilung je Kosten/Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr,
sofern nichts anderes geregelt ist.
Die Höhe der Hausgelder wird alljährlich von der Verwalterin in Form
eines Wirtschaftsplans vorgeschlagen. Dieser Wirtschaftsplan ist dem Verwaltungsbeirat
zur Begutachtung und sodann der Eigentümerversammlung zur Genehmigung durch
Beschluss vorzulegen.
2. Jahresabrechung
- Jahresabrechnung
Die Verwalterin erstellt eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen
Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung
je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der
in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen durch Vereinbarung/Beschlussfassung
der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.
- Status
Der Status enthält die Angabe über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die
Kontenstände.
- Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur
Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung
- im Büro der Verwaltung zur Verfügung. Diese Regelung ersetzt das
Auslegen der Belege in der Eigentümerversammlung. Die Anfertigung von
Kopien für einzelne Eigentümer kann die Verwalterin von Zahlung
der hierdurch entstehenden Kosten gemäß Verwaltervertrag
abhängig machen.
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3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Eigentümerversammlung
Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung erfolgt
bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs, sofern
rechtzeitig alle Abrechnungsdaten und -unterlagen zur Verfügung stehen.
- Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter
den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige
Niederschrift der Beschlüsse. Das jeweilige Protokoll bekommen alle Eigentümer
zugesandt.
4. Hausordnung
Die Verwalterin sorgt für
die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich
gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin
bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich
oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die
nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung
ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich
einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Die Verwalterin betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner
der Eigentümergemeinschaft und schließt insbesondere nach Maßgabe
der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen
Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme,
um Unterdeckungen auszuschließen.
Spezielle Rahmenverträge mit einzelnen Dienstleistungsunternehmen ermöglichen
eine Kosteneinsparung für das Objekt z.B. im Bereich Versicherungen, Aufzugswartungen,
Heizkostenabrechnungen, Allgemeinstrom, usw.
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6. Geldverwaltung
Die Verwalterin legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten
bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach ihrer Wahl getrennt von ihrem eigenen
Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Sie führt die Konten unter
dem Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie verwaltet die Gelder nach den
Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns und ist berechtigt die Konten
alleine zu führen.
7. Rechnungskontrolle und -anweisung
Sie führt die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-
und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen durch.
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8. Buchführung
Die Verwalterin richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß
geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für
andere Eigentümergemeinschaften ein. Diese beinhaltet insbesondere
- das Führen und Abrechnen
von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabekonten je Kostenart (ohne
Ausweis der Mehrwertsteuer)
- Rücklagekonten einschließlich
Anlage der Mittel
- Konten für Mitarbeiter der
Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden
am gemeinschaftlichen
Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- das Buchen der Bankbewegungen
für die Hausgeldzahlungen und
Abrechnungsergebnisse
- das Überwachen der pünktlichen
Hausgeldzahlung
- die Veranlassung der jährlichen
Ablesung des Wärmeverbrauchs
- das Melden der Gesamtheizkosten
an das von der Gemeinschaft beauftragte
Serviceunternehmen
- das Buchen der von diesem Unternehmen
errechneten Einzelkosten je
Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.
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9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- spezielles Management von stark
technisierten Immobilien (Gewerbe,
Großwohnanlagen)
- Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen,
nimmt die Verwalterin eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen
und Ortsterminen vor.
- Sonderfachleute
Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei
(z. B. bei Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung,
inwieweit das Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist).
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10. Abwicklung von Schadensfällen
- Empfehlung
Die Verwalterin trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen
und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für
das Gemeinschaftseigentum mit.
- Klärung
Sie klärt Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
- Schadensminderung
Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung
und -beseitigung.
11. Instandhaltung und Instandsetzung
- Instandhaltung und Instandsetzung
in dringenden Fällen
Die Verwalterin leitet die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung
und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen
ein, holt ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmt den Umfang der
Maßnahmen mit dem Beirat ab. Sie vergibt in dringenden Fällen gemäß
§ 27 Abs.1 Ziffer 3 WEG Aufträge im Namen und für Rechnung
der Eigentümergemeinschaft, überwacht die Arbeiten und nimmt diese
ab. Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernimmt
sie die Schadensmeldung an die Versicherung
- Instandhaltungsmaßnahmen
aufgrund Beschlussfassung
Bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, welche nicht unter
die vorgenannte Regelung fallen, vergibt die Verwalterin die Aufträge
entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen.
Die Verwalterin kann im Rahmen der Beschlussdurchführung sachkundige
Personen (Architekten bzw. Ingenieure) hinzuziehen, soweit dies für die
Bewertung und Überwachung größerer Instandsetzungsarbeiten
erforderlich ist. Entstehende Kosten gehen zu Lasten der Gemeinschaft.
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12. Allgemeine Verwaltung
Die Verwalterin führt den Telefon-
und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern
und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im Rahmen der
aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.
13. Zusatzleistungen
- Neuvermietung Ihrer Eigentumswohnung
einschließlich Vertragsgestaltung und Wohnungsübergabe
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung
für Ihre Mieter
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